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10.02.2020 | von Dr. Martina Ortner, LK Österreich
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Bald hat das Plastiksackerl ausgedient!

Seit 1. Jänner 2020 gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen. Das heißt, die erwerbsmäßige Übergabe an eine andere Rechtsperson ist nicht mehr zulässig. Für Vermarkter, die Tragetaschen aus Kunststoff auf Lager haben, gibt es eine Übergangsfrist für die Abgabe an Kunden bis 31.12.2020. Herkömmliche Plastiksackerl werden also mit Ende des Jahres Geschichte sein.

Nachfolgend einige wesentliche Details:

Bei dem vom Verbot betroffenen "Kunststofftragetaschen" geht es um Tragetaschen aus Kunststoff mit Griffloch bzw. mit oder ohne Tragegriff, die Verbrauchern in der Verkaufsstelle oder bei Übergabe der Waren angeboten werden.

Zwei Ausnahmen vom Verbot gibt es:

  • Sehr leichte Kunststofftragetaschen, die nachweislich aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und entsprechend dem Stand der Technik für eine Eigenkompostierung geeignet sind (Wandstärke unter 0,015 mm und TÜV Norm OK02-e).
  • Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind. Zusatz: Gefrierbeutel, Müllsäcke, etc. sind nicht vom Verbot erfasst und auch Vakuumbeutel, Feinkostbecher etc. können weiterhin verwendet werden.
    Zu beachten ist, dass Kunststofftragetaschen als Serviceverpackungen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes gelten und dafür die kostenpflichtige Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem (ARA) gilt. Betrieben, die weiterhin leichte Kunststofftragetaschen oder Mehrwegtaschen anbieten – also von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen, wird empfohlen, bei Anbietern zu kaufen, wo der verpflichtende Entsorgungsbeitrag inkludiert ist.

Tragetaschen und andere Verpackungsmaterialien – Alternativen sind gefragt!

Direktvermarkter beschäftigen sich fortwährend mit passenden Verpackungen für ihre Produkte und nicht nur mit Tragetaschen. Es geht generell um geeignete und nachhaltige Verpackungen, wobei die Eignung abhängt vom Produkt, Lagerung, Haltbarkeit, Transport und Angebotsform und die Nachhaltigkeit im Einklang zum Konzept der Direktvermarktung stehen soll. Immer drängender fordern ja auch Konsumenten und Politik Alternativen zu Kunststoffverpackungen und im Regierungsprogramm ist das Reduktionsziel bei Plastikverpackungen um 20% formuliert. Auch wenn Auswirkungen bei Direktvermarktern aktuell nicht absehbar sind, können im direkten Kontakt mit dem Kunden Vor- und Nachteile verschiedener Verpackungsmaterialien kommuniziert werden. Die neue Aufmachung, geänderte Haltbarkeit und zusätzliche Kosten aufgrund nachhaltigerer Verpackungsmaterialien, können erklärt werden. Aus Gründen der Hygiene und Haltbarkeit sind derzeit Verpackungen aus Plastik noch nicht wegzudenken oder ersetzbar.
Fazit für Tragetaschen: Beim Umstieg auf Alternativen, wie beispielsweise Papier- oder Stofftaschen, ist es wichtig die Verbraucher zu motivieren, nachhaltige Artikel zu benützen und diese so oft wie möglich wiederzuverwenden. Egal, ob Plastik, Papier oder Stoff – unterm Strich zählt, dass möglichst wenige Taschen neu angeschafft und dann möglichst oft verwendet werden.

Plastiksackerl Verbot soll pro Jahr etwa 7.000 Tonnen weniger Müll bringen

Sackerl aus Plastik sind weltweit ein massives Problem. In Österreich machen Plastiksackerl nur etwa 2 % des Plastikmülls aus. Durch das Plastiksackerl-Verbot besteht in Österreich das Potenzial der Vermeidung von bis zu 7.000 Tonnen Müll.
 

„Wiederverwenden!“ – der Schlüssel zur Ressourcenschonung

Die Herstellung von robusten und reißfesten Papiertragetaschen und ganz besonders auch von Baumwollbeuteln ist energie- und rohstoffintensiv (Wasser, Dünger, Pestizide, Transport). Laut Forschungsberichten muss eine Baumwolltasche 100 Mal wiederverwendet werden, bis diese in der Klimabilanz besser abschneidet als ein Plastiksackerl.
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